S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 489/7 Betreff: Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestalten In Praunheim hat sich die Sandplackenstraße über den Praunheimer Kreisel in den Steinbacher Hohl als intensiv genutzte Radfahrverbindung für Schüler:innen und Erwachsene Radfahrpendler:innen etabliert. Dem ist bereits durch die Möglichkeit für Radfahrende, die Sandplackenstraße in beide Richtungen zu befahren, Rechnung getragen worden. Es entstehen dort aber immer wieder gefährliche Situationen, da die Straße teilweise zu eng und unübersichtlich ist. Auch die Einfahrt in den Kreisel aus der Sandplackenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da die Autofahrer:innen sich vor allem nach links orientieren, um in den Kreisel einfahren zu können, bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nach Alt-Praunheim werden dann die Radfahrenden zu spät gesehen. Laut letztem Bericht zum Sachstand auf dem Weg zu einem fahrradfreundlichen Frankfurt (B74, 19.2.2024) werden noch einmal fahrradfreundliche Nebenstraßen / Fahrradstraßen aufgeführt als Teil des Gesamtkonzepts. Das Radkonzept Nord befindet sich derzeit immer noch in Erarbeitung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat den folgenden Antrag zur Verbesserung der Situation beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Sandplackenstraße in eine Fahrradstraße / fahrradfreundliche Nebenstraße umzuwandeln - die Querung des Kreisels für Radfahrende in Richtung Norden sicherer gestalten. - den Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer zu gestalten, vor allem die Möglichkeit des "Wildparkens" im Steinbacher Hohl durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528/2025 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen hier eine Tempo 30-Zone einzurichten: 1. Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/2024 - ST 76/2025 2. Valentina-Archipova-Straße - OM 2556/2022 - ST 2834/2022 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie OM 5029/2019 - ST 2372/2019 4. Buchbornstraße - OM 1417/2017 - ST 1459/2017 5. Alt-Praunheim - 1418/2017 und OM 116/2011- ST 1220/2017 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/2016 - ST 616/2017 7. Haingrabenstraße - V 1130/2014 - ST 1407/2015 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo 30-Zone "Praunheimer Brücke" - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteiner Schule. 9. Ohlengarten 10. Tempo 30-Lücken im Industriehof schließen (z.B. Tilsiter Str./Neue Börsenstr.) Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 462/7 Betreff: Der Verkehrsspiegel Haingrabenstraße ist unverzichtbar Vorgang: OM 5117/24 OBR 7; ST 1131/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten seine Entscheidung der ST1131 vom 07.06. 2024 zurückzunehmen und zu veranlassen, dass umgehend wieder ein Verkehrsspeigel an der Ecke Haingrabenstraße/ Ohlengarten installiert wird. Begründung: Die Nachfrage nach dem Spiegel aus der Anwohnerschaft und der Verkehrsteilnehmer reißt nicht ab. Der Spiegel wird als unterstützende Maßnahme geschätzt und nicht, wie in der ST dargestellt, als einziges Mittel die Verkehrslage einzuschätzen. Es wird unisono bestätigt, dass die Unfallgefahr ohne die Hilfe des Spiegels entgegen der Meinung des Magistrats angestiegen ist. Besonders Lieferwagen- und LKW - Fahrer bescheinigen, dass allein der eingeschränkte Einblick auf den heranfahrenden Verkehr der Haingrabenstraße für sie nicht ausreicht und sie schon des Öfteren in gefährliche Situationen gebracht hat. Davon abgesehen, haben Anwohner der Augustenburgstraße festgestellt, dass, seit Änderung der Verkehrszeichen der Durchgangsverkehr in ihrer Straße auffällig zugenommen hat. Deshalb muss umgehend der Verkehrsspiegel wieder an der angestammten Stelle aufgestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5117 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1131 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 462/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 361/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (3) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. In der letzten Wahlperiode wurde Vertretern des Ortsbeirates 7 von einem Investor ein Wohnungsbauprojekt nördlich des Steinbacher Hohls vorgestellt. Bedenken wegen "Ackerböden" wurden entkräftet, da nur die Konversionsflächen der ehemaligen Ziegelei betroffen seien. Zudem sei die Planung mit dem Planungsdezernat abgestimmt. Die Höchstspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe seien nicht schädlich, soll ihnen vom Dezernat versichert worden sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Planen private Investoren weiterhin nördlich des Steinbacher Hohls Wohnungsbau? - Die Haltung des Magistrats bezüglich Höchstspannungsleitungen hat sich geändert. Wie wirkt sich der Meinungswandel auf den Wohnungsbau nördlich des Steinbacher Hohls aus? - Gibt es derzeit konkrete Planungen und Absprachen des Planungsdezernates für den Bereich des nördlichen Steinbacher Hohls? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 361/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 362/7 Betreff: Verkehrsspiegel Haingrabenstaße/Ohlengarten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Verkehrsspiegel an der Ecke Haingrabenstraße /Ecke Ohlengarten wieder angebracht wird. Begründung: Der Verkehrsspiegel Haingrabenstraße/ Ohlengarten wurde Ende letzten Jahres abgebaut. Nun häufen sich die Beschwerden der Verkehrsteilnehmer über die dadurch entstehende Verkehrsgefährdung an dieser Ecke. Gerade LKW, Busse und andere größere Fahrzeuge bemängeln das Fehlen des Spiegels. Besonders beanstandet die Feuerwehr diese neue Situation, bei Einsatzfahrten kam es dort schon zu gefährlichen Situationen mit Beinahe-Unfällen. Der Spiegel an dieser Stelle ist von größter Notwendigkeit und sollte umgehend wieder installiert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5117 2024 Die Vorlage OF 362/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 335/7 Betreff: Rettungsfahrzeuge nicht vor dem Nordwest-Krankenhaus behindern In der Stellungnahme ST 1684 äußert sich der Magistrat positiv über eine Einbahnstraßenregelung im Oberhöchstätter Weg. Im Steinbacher Hohl werden schon jetzt Rettungsfahrzeuge auf dem Weg zum Nordwestkrankenhaus mitunter durch Gegenverkehr behindert. Durch die angedachte Einbahnstraßenregelung würde der gesamte Verkehr aus dem Areal über den schmalen Steinbacher Hohl in Richtung Heerstraße abfließen. Durch den anschließenden Kreisverkehr würde ein Rückstau entstehen. Es müssten sich die RTWs in Richtung Krankenhaus gegen diesen verstärkten Verkehr bzw. Stau durchsetzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Lösung zu finden, die nicht verstärkt die Anfahrt zum Nordwestkrankenhaus behindert. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 335/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4783 2023 Die Vorlage OF 335/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 287/7 Betreff: Verkehrssituation Oberhöchstädter Weg lösen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlastende verkehrliche Maßnahmen für den vorderen Abschnitt des Oberhöchstädter Weges ab der Einmündung Heerstraße bis auf Höhe der Hausnummer 15 zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen im Kreuzungsbereich mit der Heerstraße und Vermeidung von zunehmenden Behinderungen der Anwohner*innen zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Dies kann entweder eine Einbahnstraßenregelung nach Norden in diesem Abschnitt sein oder alternativ auch eine Verbreiterung des befahrbaren Straßenbereichs in diesem Abschnitt durch einseitiges Parkverbot. Begründung: Durch die einspurige Verkehrsführung mit erlaubtem Gegenverkehr kommt es regelmäßig zu Engpässen in diesem Straßenabschnitt. Ein Ausweichen der Autofahrer*innen ist oft wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht möglich, schon das Einfahren in den Oberhöchstädter Weg aus der Heerstraße ist immer wieder stark erschwert. Der Verkehr staut sich bis auf die Heerstraße zurück, wo zusätzlich Busverkehr und Radfahrer*innen behindert werden und das Risiko für die Verkehrsteilnehmer*innen steigt. Eine Einbahnstraßenregelung würde die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessern, hätte allerdings Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen im hinteren Straßenbereich bis zum Steinbacher Hohl. Alternativ könnte auch durch einseitiges Parkverbot eine 2-spurige Verkehrsführung ermöglicht werden und damit den Gegenverkehr erleichtern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3846 2023 Die Vorlage OF 287/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors folgende geänderte Fassung erhält: "Dabei ist zu prüfen und zu berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung nach Norden in diesem Abschnitt oder alternativ auch eine Verbreiterung des befahrbaren Straßenbereichs in diesem Abschnitt durch einseitiges Parkverbot eine Lösung sein kann." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 269/7 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des E 36/22 vor: - Rödelheim: Rödelheimer Parkweg, Strubbergstraße, Fuchstanzstraße, Biedenkopfer Weg, Zentmarkweg - Praunheim: Steinbacher Hohl - Hausen: Alt-Hausen - Westhausen: Westring in der Nähe des Wendehammers, Josef-Wirmer-Straße Begründung: Im Bericht des Magistrats B 393/2022 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z.B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen, sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3665 2023 Die Vorlage OF 269/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Straßen Biedenkopfer Weg und Josef-Wirmer-Straße vorgeschlagen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 190/7 Betreff: Fotovoltaik auf den Dächern der Agnes-Karll-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll prüfen und berichten, ob auf den Dachflächen der Agnes-Karll-Schule PV-Module installiert werden können. Hierbei ist sowohl auf die maximal mögliche Anzahl an installierbaren PV-Modulen bzw. der maximal installierbaren Leistung als auch auf den erwarteten zeitlichen Rahmen der Installation einzugehen. Begründung: Die Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 48 ist eine gemeinsame Ausbildungsstätte des Universitätsklinikums, des Krankenhaus Nordwest sowie des Hospitals zum Heiligen Geist. Auf dem Areal von 2.200 Quadratmetern werden über 250 Berufsschüler*innen zu Pflegefachkräften ausgebildet. Sowohl eine Ortsbegehung als auch Bilder auf der Homepage und im Geoportal der Stadt Frankfurt legen allerdings dar, dass beim Neubau (Fertigstellung 2016) versäumt wurde die Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen, obwohl insbesondere Flachdächer dafür ein großes Potential bieten Angesichts der momentanen geopolitischen Situation und dem Fortschreiten der Klimakrise sollten alle öffentlichen Flächen und auch Liegenschaften von Stiftungen mit städtischem Einfluss, daraufhin untersucht werden, ob sie für PV-Anlagen geeignet sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2555 2022 Die Vorlage OF 190/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 161/7 Betreff: Situation für Fahrradfahrer in der Straße Ohlengarten verbessern Ohlengarten 1 Im Ohlengarten ist das Fahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrer:innen nicht erlaubt. Dies ist verständlich, da aufgrund des Gefälles eine erhebliche Geschwindigkeit erreicht werden kann, die Einmündung in die Straße Alt-Praunheim unübersichtlich ist und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Andere Verkehrsteilnehmer:innen können die Kreuzung nur schwer einsehen, die Kreuzung müsste mit einem Stoppschild versehen werden und man müsste sich langsam in die Kreuzung reintasten. Dies ist aus vielerlei Hinsicht nicht praktikabel. Um das fahren gegen die Einbahnstraße trotzdem zu erlauben, bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgenden Vorschlag zu prüfen. Wie im Bild erkenntlich, wird vor der Einmündung Ohlengarten in Alt Praunheim ein Bereich abgesperrt und der Verkehr in Fahrtrichtung Praunheimer Weg dergestalt um diese Absperrung herumgeleitet, dass der Verkehr quasi links in den Ohlengarten einbiegt und dadurch einen weiteren Blickwinkel erhält und auf abfahrende Radfahrer:innen reagieren können. Außerdem erhalten Radfahrer:innen dadurch einen "Auslauf", der in Notsituationen zum Anhalten genutzt werden kann. Der Radius ist an die Bedürfnisse des Busverkehrs anzupassen und das abgesperrte Gebiet durch geeignete Maßnahmen vor dem Abstellen von Sichthindernissen zu schützen. Ohlengarten 2 Im oberen Bereich des Ohlengarten, in Fahrtrichtung Haingrabenstraße finden Radfahrer:innen eine schwierige Situation vor: Da die Haingrabenstraße vorfahrtsberechtigt ist, müssen Radfahrer:innen an der Einmündung anhalten und an einer steilen Stelle wieder anfahren, was insbesondere für ungeübte Radfahrer:innen schwierig sein kann. Außerdem befindet sich der Radweg der Hainbuchenstraße (mit Benutzungspflicht) an dieser Stelle hinter der Hecke und ist nicht erreichbar. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, zu prüfen, ob folgende Lösung umsetzbar ist: Es wird ein rot markierter Radweg vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße geführt, der hinter der Hecke auf den regulären Radweg abbiegt. (Im Bild2 die rote Markierung). Außerdem wird eine abknickende Vorfahrt vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße (im Bild2 der blaue Pfeil) eingerichtet, damit kreuzende Radfahrer ohne Gefährdung auf die Heingrabenstraße einbiegen können. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Ziffern der Vorlage OF 164/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 161/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 133/7 Betreff: Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72 Seit längerer Zeit steht das Wohnheim der Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 72 (Praunheim Flur 5 Flurstück 58/4) leer. Das Gelände gehört offensichtlich der stadtnahen "Stiftung Zum Heiligen Geist". Eine notwendige Asbest-Sanierung wird als einer der Gründe für den Leerstand benannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten gemeinsam mit der "Stiftung Zum Heiligen Geist" die Nutzung des Gebäudes als Studentenwohnheim zu ermöglichen bis der Abriss oder eine andere dauerhafte Nutzung des Gebäudes erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1877 2022 Die Vorlage OF 133/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Studentenwohnheim" die Worte "oder Wohnraum für Geflüchtete" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 99/7 Betreff: Freigabe der Straße "Oberhöchstädter Weg" für den Radverkehr in Gegenrichtung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Einbahnstraße "Oberhöchstädter Weg" für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben und die entsprechenden Straßenschilder aufzustellen. Begründung: Die Straße ist noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, obwohl genug Platz ist. Grundsätzlich sind die Straßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben, wo dies nicht zu besonderen örtlichen Gefahren führt (Anwendung des §45 Abs. 9 STVO), was in Frankfurt mittlerweile glücklicherweise auch die Regel ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1391 2022 Die Vorlage OF 99/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 89/8 Betreff: Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Radfahrbüro hat im September 2021 ohne vorherige Absprache mit dem Ortsbeirat zwei Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg (Höhe Hausnummern 155 und 169) verkehrsrechtlich angeordnet. Begründet wird die Maßnahme mit einer angeblich fehlenden Querungsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des Einrichtungsradweges auf den jeweiligen Straßenseiten des Praunheimer Weges und einer besseren Anknüpfung des städtischen Radverkehrssystems an die Wege in der Feldgemarkung Richtung Steinbach. Da es je ca. 50 m entfernt die große signalgesteuerte Kreuzung Am Stockborn/Praunheimer Weg gibt, steht der Zugewinn an Sicherheit und Schnelligkeit nicht im richtigen Verhältnis zu den vermutlichen Kosten der als Provisorium bis zu einer generellen Neugestaltung des Kreisels gedachten Baumaßnahme. Außerdem schaffen die beiden Überwege keine zusätzliche Sicherheit für Radlerinnen und Radler: Konflikte mit dem Autoverkehr sind vorprogrammiert, weil Kfz und Lkw unmittelbar nach der Kreuzung und dem Grünsignal nicht mit einer weiteren Verzögerung der Fahrt so kurz nach dem Losfahren und dem Verlassen des Kreuzungsbereichs rechnen und Fahrradfahrende sich somit den geordneten Überweg "erkämpfen" müssen. Die Sichtbeziehung für Autos aus Richtung Haingrabenstraße auf den geplanten Rad-Überweg direkt hinter der durch das Mauerwerk der Bebauung schwer einsehbaren Kurve zum Praunheimer Weg ist zudem schlecht, was Radlerinnen und Radler mit Querungswunsch gerade an dieser Stelle gefährdet. Die Überwege unterstellen eine Sicherheit, die es so nicht gibt. Der bisherige Überweg für Radlerinnen und Radler, die signalgesteuerte Kreuzung, ist sicher und aus langjähriger Erfahrung - dem Ortsbeirat liegen keine Beschwerden vor - auch schnell genug, um die Fahrbahnseite zu wechseln. Zu begrüßen ist lediglich der geplante barrierefreie Umbau der Treppe zu der kleinen Grünanlage entlang des Steinbachs. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Radverkehrszahlen (Ist und Soll) liegen der Anordnung zugrunde? 2. Wie hoch sind die Bau- und Bauunterhaltungskosten und aus welcher Haushaltsposition wird die provisorische Maßnahme finanziert? 3. Welche Planung für eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg schlägt der Magistrat vor, um für alle Verkehrsmittel inklusive Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewogene, schnelle und sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2022 Der Vorlage OF 89/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2021, OF 30/7 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher Hohl Die 30-Zone der Straße "Steinbacher Hohl" wird laut Beschwerden mehrerer Anwohner von auswärtigen Verkehrsteilnehmern, die zum Beispiel ihre Kinder vom Kindergarten abholen wollen, komplett ignoriert. Geschwindigkeiten von über 50 km/h sind an der Tagesordnung. Der Leitfaden für Tempo 30-Zonen sieht bauliche Maßnahmen als Begleitmaßnahme der Geschwindigkeitsbeschränkung vor. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Möglichkeiten zur Geschwindigkeits-Reduzierung vom Magistrat gesehen werden. In welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 79 2021 Die Vorlage OF 30/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2021, OF 31/7 Betreff: Tempo-30-Zone Steinbacher Hohl Die 30-Zone der Straße "Steinbacher Hohl" wird laut Beschwerden mehrerer Anwohner von auswärtigen Verkehrsteilnehmern, die zum Beispiel zu den Tennisplätzen wollen, als Abkürzung und Rennstrecke verwendet. Geschwindigkeiten von über 50 km/h sind an der Tagesordnung. Allein bauliche Maßnahmen würden nur den "Sportsgeist" der Raser herausfordern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass am Ende des "Steinbacher Hohl" die Straße mit abschließbaren Pollern geschlossen wird. Anliegern und Rettungsfahrzeugen soll so der Zugang zu den Feldern ermöglicht bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 31/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 720/10 Betreff: Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim Die Hügelstraße wird in Fahrtrichtung Eckenheim auf Höhe der Jean-Monnet- Straße und der Karl-von-Drais-Straße durch zwei Fahrspuren geleitet. Die eine Spur ist für die Rechtsabbieger und die andere Spur für alle, die Geradeaus oder Nach links in die Sigmund-Freud-Straße abbiegen wollen. Dadurch staut sich der Verkehr häufig. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, damit die Fahrzeuge in alle Richtungen ohne unnötige Verkehrsstaus fahren können, wobei sich die Lösung an den Maßnahmen, die in der Haingrabenstraße in Praunheim für die Entschärfung des Verkehrsproblems gesorgt haben, orientieren könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 345/7 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen: 1. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guericke-Straße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. 2. Zwischen Ludwig-Landmann-Straße und "Praunheimer Kreisel" soll die Fahrradspur der Heerstraße zu einer Busspur zur gemeinsamen Nutzung erweitert werden. 3. In Ost-West-Richtung soll der separate Fahrradweg in der Haingrabenstraße zugunsten einer Verbreiterung der Fahrbahn aufgegeben werden. Dafür soll hier eine Busspur mit gemeinsamer Nutzung mit Fahrrädern eingerichtet werden. 4. Bei der Einmündung des Ohlengartens soll eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, die bei Bedarf dem Bus der Linie 60 Vorrang vor dem Individualverkehr gibt. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendlern Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 15 Es besteht Einvernehmen, über Ziffer 1. getrennt vom Rest der Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 371 2019 a) Ziffer 1. der Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 345/7 werden abgelehnt. Abstimmung: a) 4 SPD, CDU und Herr Leitzbach gegen GRÜNE, 1 FARBECHTE, 1 FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD, 1 FARBECHTE und 1 FDP b) SPD, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP und Frau Lämmer gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 FARBECHTE und Herr Leitzbach
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Betreff: Schnellen Wohnungsbau ermöglichen Vorgang: OA 492/14 OBR 7; NR 463/17 CDU/SPD/GRÜNE; ST 1515/18; ST 1585/18; ST 1698/18; M 176/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis zu 30.000 Menschen beidseits der A5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten, das sind nahezu 2/3 des angeblich bestehenden Wohnraumpotentials an der A5, dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das Gebiet rund um die A5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A5 weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die Apfelplantage westlich der A5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens 1 Mio. m3 pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017) bis zu 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit zwischen 1,1 und 4,4 Mio. m3 im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot" (ST 1698 v. 03.09.2018 und ST 1515 v. 06.08.2018). In verkehrlicher Hinsicht erschwert der seit Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung Praunheim, zu dem sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben an der A5 nicht bekennen will, die Überlastung der Stadtbahn-A-Strecke und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe Auslastung der S5" (ST 1585 v. 10.08.2018). Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung - wird nur mit erheblichen Steuermitteln möglich sein, die in diese Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden. Schon über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt werden müssen (§ 2080 v. 14.12.2017 - NR 463). Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich der A5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann v. 10.09.2018 soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn wird eben "dichter" gebaut, zu Lasten der Nordweststadt und Praunheims, um die politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von "Frischluftschneisen", die freigehalten werden sollen, gesprochen. Stattdessen werden bestehende Potentiale, schnell zu einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht genutzt. Der B-Plan 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zu Gute kämen. So fehlt z.B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten, die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann. Dies vorausgeschickt wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den 2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 Westlich Nordweststadt vorzulegen, und zwar unter Hinweis auf OA 492 v. 27.03.2014. 2. Auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens plant der Magistrat zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150). Zugleich sind in der Innenentwicklung Praunheims weitere Optionen für zusätzlichen Wohnungsbau zu prüfen und ggf. umzusetzen. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen Praunheim und Niederursel bestehenden Sportflächen im Bereich "Goethegewann" erweitert, in die Landschaft attraktiv eingebettet und über die Steinbacher Hohl verkehrlich erschlossen werden können. 4. Die Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176 wird eingestellt. 5. Der Magistrat berichtet gemäß Beschluss § 2080 / 17 umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.03.2014, OA 492 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 4 Es besteht Einvernehmen, über Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 getrennt vom Rest der Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 348 2019 a) Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 308/7 werden abgelehnt. b) Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: a) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme) b) SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 349/8 Betreff: Bestehende Wohnbaupotentiale schnell nutzen und die Nordweststadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis zu 30.000 Menschen beidseits der A5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten, das sind nahezu 2/3 des angeblich bestehenden Wohnraumpotentials an der A5, dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das Gebiet rund um die A5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A5 weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die Apfelplantage westlich der A5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens 1 Mio. m3 pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017) bis zu 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit zwischen 1,1 und 4,4 Mio. rr|3 im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot" (ST 1698 v. 03.09.2018 und ST 1515 v. 06.08.2018). In verkehrlicher Hinsicht erschwert der seit Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung Praunheim, zu dem sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben an der A5 nicht bekennen will, die Überlastung der Stadtbahn-A-Strecke und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe Auslastung der S5" (ST 1585 v. 10.08.2018). Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung - wird nur mit erheblichen Steuermitteln möglich sein, die in diese Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden. Schon über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt werden müssen (§ 2080 - NR 463). Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich der A5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn wird eben "dichter" gebaut, zu Lasten der Nordweststadt und Praunheims, um die politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von "Frischluftschneisen", die freigehalten werden sollen, gesprochen. Stattdessen werden bestehende Potentiale, schnell zu einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht genutzt. Der B-Plan 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zu Gute kämen. So fehlt z.B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten, die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann. Eine Großsiedlung im Dreieck Steinbach, Praunheim, Niederursel wäre gegen das überzeugende Konzept der "Grünen Nordweststadt" gerichtet, das Paula Henrich in ihrem Buch über die damals gerade fertig gebaute Nordweststadt (Frankfurt am Main 1971, S. 16f) wie folgt beschreibt: "Im Westen der Nordweststadt in Richtung Autobahn entstand die versprochene Kleingartenanlage. Durch die hier vorgesehene Errichtung von zusätzlichen Sportplätzen und die beabsichtigte Erweiterung des Niederurseler Friedhofs breitet sich das Grünflächensystem der Nordweststadt aus. Der nächste Schritt wäre dann, den alten, zum Teil vorhandenen Pfad längs des Steinbachs bis ins Niddatal wieder herzurichten und für Spaziergänger auszubauen. Damit wäre dann der grüne Raum der Nordweststadt angeschlossen an die Naturlandschaft des Steinbachtälchens, wo hier und da am Uferrand des Baches noch schöne Gruppen alter Erlen und Weiden anzutreffen sind. Die Forderung der Planer wäre damit erfüllt: Außerhalb der Stadt sollte unmittelbar die Natur beginnen . . keine Häuser mit abscheulichen Brandgiebeln, nur Bauernhäuser, Bäume, Bächlein. . '." Eine "Betonburg", eine zweite Großsiedlung an der A5 würde der Nordweststadt ihre Eigenart nehmen und dem planerischen Grundgedanken, diese Neubausiedlung in Stadtrandlage mit Zugang zur Natur des Vordertaunusgebietes zu errichten, widersprechen. Dies vorausgeschickt wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den 2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 Westlich Nordweststadt vorzulegen, und zwar unter Hinweis auf OA 492 v. 27.03.2014. 2. Der Magistrat wird gebeten, in der Nordweststadt unter Wahrung der städtebaulichen Eigenart der "Raumstadt" und der charakteristischen Stadtrandlage des Stadtteils sowie unter Einbeziehung der Ergebnisse des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" alle Potentiale der Innenentwicklung auszuschöpfen. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen Praunheim und Niederursel bestehenden Sportflächen im Bereich "Goethegewann" erweitert, in die Landschaft attraktiv eingebettet und über die Steinbacher Hohl verkehrlich erschlossen werden können. 4. Die Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176 wird eingestellt. Der Magistrat berichtet gemäß Beschluss § 2080/17 umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.11.2018, OF 359/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 340 2018 1. Die Vorlage OF 349/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 359/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 359/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2016, OF 62/7 Betreff: Verbesserung der Bushaltestelle Haingrabenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Haingrabenstraße zwischen der Zufahrt zum Praunheimer Friedhof und der Zufahrt zum Nordwestkrankenhaus eine Haltebucht für eine Doppelhaltestelle aufzunehmen. Die Zufahrten sollen auch der Bushaltestelle dienen. Die entfallenen Pkw-Stellplätze können vor dem Taxi-Halteplatz und gegenüber der Einmündung "Ohlengarten" eingerichtet werden. Für das entfallene Straßenbegleitgrün kann auf der (städtischen) Freifläche zwischen Ohlengarten und Haingrabenstraße als Ausgleichsmaßnahme eine Baumpflanzung erfolgen. Begründung: Einsatzfahrzeuge und Rettungswagen der Feuerwehr müssen die Haingrabenstraße - eine schmale Einbahnstraße - benutzen, um das westliche und südliche Praunheim zu erreichen. Der Verkehrsstau im Berufsverkehr wird derzeit durch die von drei Linien benutzte Bushaltestelle erhöht. Eine Wiedereinrichtung der Doppelhaltestelle erhöht wieder die Attraktivität des ÖPNV: Ein abgestimmter Fahrplan, der ein direktes Umsteigen ohne Wartezeiten ermöglicht, kommt besonders in den Abendstunden den Fahrgästen entgegen. Wird als Richtschnur für die Umsetzung (Maße etc.) die erfolgreiche Haltestelle am Praunheimer Kreisel genommen, so ist eine barrierefreie Nutzung der Bushaltestelle möglich. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 645 2016 Die Vorlage OF 62/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als letzter Teil des Tenors die Sätze "Alternativ wird der Magistrat gebeten, die bisherige Haltestelle zu einer Doppelhaltestelle zu erweitern. Gegenüber der Haltestelle sind die Parkplätze aufzuheben (zu verlagern), sodass der Individualverkehr an den haltenden Bussen vorbeifahren kann." und die entsprechende Skizze ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 FARBECHTE und GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2016, OF 56/7 Betreff: Anwohnerparken am Nordwestkrankenhaus - Befragung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in den Straßen "Haingrabenstraße" und "Steinbacher Hohl" eine Anwohnerbefragung zur Einführung einer Anwohnerparkzone durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten. In der Befragung müssen die entstehenden Kosten für die BürgerInnen transparent dargestellt werden. Begründung: Der Parkdruck in den genannten Straßen ist durch das Nordwest-Krankenhaus immens und immer wieder schlagen BürgerInnen eine Anwohnerparkzone für die genannten Straßen vor. Der Ortsbeirat ist gerne bereit diesen Wunsch zu unterstützen, wenn es im Rahmen einer Befragung ein Votum für diesen Vorschlag gibt und die Befragten wissen welche individuellen Kosten entstehen, sofern in der Zone ein Parkrecht genutzt werden soll. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 478 2016 Die Vorlage OF 56/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 27/8 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie der Bau eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich von Praunheimer Weg, Am Stockborn, Haingrabenstraße und Alt Praunheim realisierbar ist. Begründung: Im oben beschriebenen Kreuzungsbereich sind durch den Abriss von alten bestehenden Gebäuden und die darauf folgende Neuerrichtung neuer Wohn- und Geschäftsgebäude umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Gleichzeitig ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle im Bereich des Altenwohnheimes geplant. Die verkehrstechnische Gestaltung des Kreuzungsbereiches stammt aus der Zeit der 60er Jahre. Die modernen Erfordernisse der heutigen Verkehrsnutzung erfüllt der Kreuzungsbereich nicht mehr in vollem Umfang. Nach dem erfolgreichen Umbau des Kreuzungsbereiches in Praunheim (Praunheimer Kreisel) sollte die Gelegenheit der umfangreichen Bauarbeiten genutzt werden, den beschriebenen Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehr umzubauen. Einige Ampelregelungen würden dadurch überflüssig. Der Verkehrsfluss würde deutlich ruhiger. Für den Radverkehr wäre endlich eine sichere Passage der Kreuzung (z.B. vom Praunheimer Weg kommend in Richtung Am Stockborn/NWZ möglich. Der Kreisel könnte analog des Praunheimer Kreisels unter Beteiligung der Bürger gestaltet werden und dadurch zu einem würdigen "Entree" zur Nordweststadt und Praunheim werden. Dieser Gedanke wird erfolgreich in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden umgesetzt. Es wird außerdem darum gebeten, den vom Antrag mitbetroffenen Ortsbeirat 7 zu beteiligen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 512/7 Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Verkehrshindernis Bushaltestelle in der Haingrabenstraße zu beseitigen. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 1. Der alte Zustand einer Haltebucht für drei Busse wird wieder hergestellt. Dabei könnte beispielgebend die neue Bushaltestelle an der Heerstraße am Praunheimer Kreisel sein. 2. Damit die Busse sich ohne Verzögerung in den fließenden Verkehr eingliedern können, wird eine Bedarfsampel installiert, die vom Fahrer gesteuert werden kann. 3. Es muss ein Fahrkartenautomat aufgestellt werden, um die Zeitverzögerungen, die durch den Ticketverkauf durch den Busfahrer entstehen, zu reduzieren. Begründung: Entgegen der Stellungnahme 73 des Verkehrsdezernates ist die Verkehrsbehinderung und die Belastung der Anwohner durch die neue Bushaltestelle erheblich. Besonders in den Morgenstunden, aber auch in den Nachmittag- und Abendstunden kommt es durch die haltenden Busse zu erheblichen Staus, die es vorher nicht gab. Diese werden nach der Sanierung der Heerstraße noch zunehmen. Die Verweildauer der Busse an der Haltestelle wird durch den Fahrkartenverkauf durch den Busfahrer noch ungewollt verlängert. Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden durch die Staus massiv behindert. Aber auch die frühere Möglichkeit des direkten Umsteigens zwischen den gemeinsam wartenden Bussen ist weggefallen. Dies alles sind Erkenntnisse, Kritiken und Anregungen, die Bürger bei einem Ortstermin vorgetragen haben. Die Bürger sehen in der neuen Bushaltestelle eine massive Verschlechterung ihrer Situation gegenüber vorher. Die neue Haltstelle nutzt wahrscheinlich nicht einmal der Beschleunigung des ÖPNV, und wenn, dann auf Kosten der Anwohner. Was durch diese Art der Haltestellen-Gestaltung sicherlich erreicht wurde, ist die massive Behinderung des Individualverkehrs einschließlich der Rettungsfahrzeuge im Einsatz, einhergehend mit einer erheblichen Belastung der Anwohner durch stehenden Verkehr. Ein mehr als zweifelhaftes Ergebnis, welches wir nicht akzeptieren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 21.04.2015, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 512/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4050 2015 1. Ziffer 1 der Vorlage OF 512/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Ziffer 2 der Vorlage OF 512/7 wird abgelehnt. 3. Ziffer 3 der Vorlage OF 512/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 1 FARBECHTE, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP, und REP gegen fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FARBECHTE zu 2. SPD, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER, FDP, und REP zu 3. Annahme bei Enthaltung SPD, FARBECHTE und fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2014, OF 443/7 Betreff: Verkehrshindernis Bushaltestelle Haingrabenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich mit der VGF ins Benehmen zu setzten, damit die Bushaltestelle in der Haingrabenstraße so umgebaut wird, dass sie nicht weiterhin ein Verkehrshindernis, besonders für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste, darstellt. Der Umbau hat so zu erfolgen, dass keine öffentlichen Parkplätze verloren gehen. Begründung: Aus der Bürgerschaft und Vertretern von Hilfsdiensten kommt der nachvollziehbare Einwand, dass die Bushaltestelle in der Haingrabenstraße nach ihrem Umbau zu einem erheblichen Verkehrshindernis geworden ist. Die Grundfläche der Bushaltestelle ist so angelegt, dass haltende Busse den Straßenraum so weit blockieren, dass nicht mal mehr Einsatzfahrzeuge von Hilfsdiensten, die mit Sondersignal auf Dienstfahrt sind, überholen können. Dies muss geändert werden. Dabei dürfen aber keine öffentlichen Parkplätze verloren gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3533 2014 Die Vorlage OF 443/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 442/7 Betreff: Tempo 30 in der Haingrabenstraße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Einführung einer Geschwindigkeits-begrenzung von 30 Kmh auf der gesamten Länge der Haingrabenstraße zu prüfen. Begründung: Die Anwohner der Haingrabenstraße werden vom Durchgangsverkehr stark belastet. Die Situation ist mir der in der Straße "Alt-Praunheim" vergleichbar, in der bereits eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2014 Die Vorlage OF 442/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen REP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2013, OF 270/7 Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchststädter Weg/Heerstraße Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern: Ein Verkehrsschild "Durchfahrverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchststädter Weg/Heerstraße aufzustellen. Begründung: Navigationsgeräte zeigen den Oberhöchststädter Weg als kürzeste Strecke zum Nordwestkrankenhaus an. Leider können viele Lastwagen aber die scharfe Kurve nicht fahren, dies führt zu einer Blockade der Straße. Diese Straße wird auch von Rettungsfahrzeugen genutzt! Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2015 2013 Die Vorlage OF 270/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Halbsatz "und an der Kurve im Oberhöchstädter Weg schraffierte Flächen aufzutragen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2012, OF 205/7 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben. Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP wird über die Punkte der Vorlage OF 205/7 blockweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 261 2012 Anregung OA 262 2012 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 161 und OA 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 175/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 186/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 206/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.09.2012, OA 261 entstanden aus Vorlage: OF 205/7 vom 26.09.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 22 wird nur unter den folgenden Bedingungen zugestimmt, die auch als Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen sind: 1. Der Bebauungsplan Nr. 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2005, § 9489, umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. 2. Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen Steinbacher Hohl und Schönberger Weg ermöglichen. 3. Die parallel zur Straße Steinbacher Hohl geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. 4. Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zur Steinbacher Hohl eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von maximal 12 Metern bei einer maximalen Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. 5. Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. 6. Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben. Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig, um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen, und weil die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 250 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. SPD gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Erster Satz: SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Rest der Vorlage: SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 22 = Annahme, OA 261 und OA 262 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 22 = Annahme) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 261 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 261 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 22, NR 452 und OA 261 = Ablehnung), OA 262 = Annahme) NPD (M 22, OA 261 und OA 262 = Enthaltung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 22, OA 261 und OA 262 = Enthaltung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 261 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2202, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2382, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2012, OF 206/7 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Unabhängig vom Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der Magistrat gebeten abweichend von der Ausweisung als Gewerbegebiet für die vorgesehenen Gebäudekörper parallel zur "Steinbacher Hohl" die Wohnnutzung zu prüfen. Zudem wird der Magistrat aufgefordert bei den Verhandlungen mit einem potenziellen Bauherrn für die og. Gebäude folgenden Punkt verbindlich zu vereinbaren: Durch die Raumaufteilung der Gebäude und/oder eine selektive Ansiedlung von Gewerbe wird sichergestellt, dass der Schallpegel auf den Grundstücken am "Steinbacher Hohl" minimiert wird und im Regelfall 50-dB nicht überschreitet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP wird über die Punkte der Vorlage OF 205/7 blockweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 261 2012 Anregung OA 262 2012 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 161 und OA 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 175/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 186/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 206/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.09.2012, OA 262 entstanden aus Vorlage: OF 206/7 vom 26.09.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Unabhängig vom Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der Magistrat gebeten, abweichend von der Ausweisung als Gewerbegebiet für die vorgesehenen Gebäudekörper parallel zur Straße Steinbacher Hohl die Wohnnutzung zu prüfen. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, bei den Verhandlungen mit einem potenziellen Bauherrn für die o. g. Gebäude folgenden Punkt verbindlich zu vereinbaren: Durch die Raumaufteilung der Gebäude und/oder eine selektive Ansiedlung von Gewerbe wird sichergestellt, dass der Schallpegel auf den Grundstücken an der Straße Steinbacher Hohl minimiert wird und im Regelfall die Vorgaben der TA Lärm nicht überschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 250 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. SPD gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Erster Satz: SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Rest der Vorlage: SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 22 = Annahme, OA 261 und OA 262 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 22 = Annahme) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 261 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 261 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 22, NR 452 und OA 261 = Ablehnung), OA 262 = Annahme) NPD (M 22, OA 261 und OA 262 = Enthaltung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 22, OA 261 und OA 262 = Enthaltung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 136 Beschluss: Der Vorlage OA 262 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2202, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2382, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2012, OF 186/7 Betreff: Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße -Teilbereich 2 - 1. Der Abstand von 50 in zur vorhanden Bebauung im "Steinbacher Hohl" wird auf 60 m erhöht. 2. Der geplante Schallpegel für die Zulassung der Betriebe wird von 60 dB auf 50 dB gesenkt. 3. Der erste Baurigel zum "Steinbacher Hohl" hin wird in entsprechende Stufenbauweise durchgeführt: - Erster Block maximale Traufhöhe 8 Meter - Zweiter Block maximale Traufhöhe 10 Meter - Dritter Block maximale Traufhöhe 12 Meter - Vierter Block maximale Traufhöhe 15 Meter 4. Im ersten Bauriegel wird nur tertiäres (Dienstleistung) Gewerbe angesiedelt. Begründung: Gemäß Bürgeranhörung in der letzten Sitzung des Ortsbeirates 7 vom 26. Juni 2012 sowie verschiedener Gespräche mit Bürgern und der daraus ergebenden Abwägung zum geplanten Baugebiet, ist der Ortsbeirat zum o.a. Beschluss gekommen. Insbesondere sollen damit der bestehenden Bebauung im "Steinbacher Hohl" Rechnung getragen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 22 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 175/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 186/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP wird über die Punkte der Vorlage OF 205/7 blockweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 261 2012 Anregung OA 262 2012 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 161 und OA 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 175/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 186/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 206/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2012, OF 175/7 Betreff: Änderungen am Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter Maßgabe der folgenden Veränderungen zuzustimmen: 1. Der Abstand zwischen der bestehenden Wohnbebauung "Steinbacher Hohl" und den geplanten Querriegeln zum Gewerbegebiet wird signifikant erhöht. Falls notwendig wird das Gewerbegebiet nach Westen verschoben, um den Flächenverlust zu kompensieren. 2. Es wird sichergestellt, dass die Anbindung des Gewerbegebiets ausschließlich über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Anbindung über die Straßen "Steinbacher Hohl", "Schönberger Weg" und "Stierstädter Straße" erfolgt nicht bzw. ausschließlich für Rettungsfahrzeuge. Begründung: Ergibt sich aus der Bürgeranhörung am 26. Juni 2012. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 22 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 175/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 186/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP wird über die Punkte der Vorlage OF 205/7 blockweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 261 2012 Anregung OA 262 2012 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 161 und OA 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 175/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 186/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 206/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 117/7 Betreff: Optimierungen am Praunheimer Kreisel Der Ortsbeirat hat sich, teilweise gegen die Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern, für den Bau des nun fertiggestellten Kreisels am Knotenpunkt Heerstraße/Sandplackenstraße/Haingrabenstraße/Steinbacher Hohl eingesetzt. Die ersten Betriebswochen lassen vermuten, dass der Kreisel zu einer Entlastung der angespannten Verkehrssituation führt. Der Ortsbeirat bittet aber den Magistrat folgende Optimierungen durchzuführen bzw. zu prüfen: 1. Schnellstmöglich wird die Beschilderung zum Nordwestkrankenhaus inklusive Parkhaus geändert, die derzeit noch den Weg durch Alt-Praunheim weist. 2. Die Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln in Alt-Praunheim werden auf Optimierungsmöglichkeiten geprüft, da Bürger berichten, dass die derzeitigen Schaltungen den Verkehrsabfluss unnötig und ohne Vorteile für Fußgänger verzögern. 3. Der Magistrat prüft ob , wie angedacht, die Fahrtrichtung in der Sandplackenstraße testweise geändert werden kann. Die Testweise Veränderung der Fahrtrichtung ist durch Verkehrszählungen zu begleiten und der Ortsbeirat ist über die Ergebnisse zu unterrichten. 4. Für den weggefallenen Glascontainer wird ortsnah ein neuer Standort vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der REP werden die Punkte blockweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1021 2012 Die Vorlage OF 117/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag durch folgende Punkte ergänzt wird: "5. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Busspur nicht als Abkürzung genutzt wird. 6. Der Zebrastreifen in Höhe der Apotheke, der nur bis zur Busspur geht, muss in einer Art fortgesetzt werden, dass niemand irritiert am Ende des Zebrastreifens mitten auf der Straße stehen bleibt." Abstimmung: Punkte 1, 2 und 4 - 6: Einstimmige Annahme Punkt 3: CDU, 4 SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und FREIE WÄHLER
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 115/7 Betreff: Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 696 wird eingestellt. 2. Für die Trasse der Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße ist weder sinnvoll noch notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet wird erhebliche Probleme und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen: Die Verkehrserschließung nördlich der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20). "Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem Motto: wer in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen zumuten! Der größte Teil des zukünftigen Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S. 37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt. Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BnatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan sieht entlang der Wohnhäuser am Steinbacher Hohl eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vor. Dies bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60 dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt. Es ist zynisch, nur um den ersten Bauabschnitt der von uns abgelehnten Ortsumfahrung Praunheim zu bekommen, einem Gewerbegebiet zuzustimmen, das niemand braucht und das erhebliche negative Auswirkungen für die benachbarten Wohngebiete und für die Allgemeinheit bringen wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird bis zur Sitzung am 22.05.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 26.06.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE und 1 GRÜNE (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2012, OF 136/8 Betreff: Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn Die inzwischen vorgelegte Verkehrszählung zeigt auf, dass etwa zwei Drittel des von bzw. nach Praunheim fließenden Verkehrs den Weg über die Straßen "Am Stockborn" -"Bernadottestraße" (von/in Richtung Nordwestzentrum) nutzt, nur ca. ein Drittel den Praunheimer Weg (von/in Richtung Niederursel). Die Ampelschaltung ist jedoch derzeit so geschaltet, dass die LZA im "Ruhezustand" die weniger befahrene Strecke frei schaltet, während die stärker frequentierte Route nur bei Bedarf (mittels Kontaktschleife) frei gegeben wird. Dies führt zu vermeidbarer Geräusch- und Abgasbelästigung, besonders im Bereich der Altenwohnanlage Praunheimer Weg 169. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung der LZA Praunheimer Weg / Am Stockborn / Alt Praunheim dergestalt abzustimmen, dass der Verkehrsstrom für die Fahrtstrecken "Am Stockborn - Haingrabenstraße" und "Alt-Praunheim - Am Stockborn" der tatsächlichen Nutzung entsprechen und demzufolge Vorrang genießen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 909 2012 Die Vorlage OF 136/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Die Fahrzeuge die aus Richtung Haingrabenstraße kommen und in den Kreisel einfahren sind oft viel zu schnell, mich wundert es das sich bis jetzt noch keine Unfälle ereignet haben, das Fahrzeuge die sich im Kreisel befinden und in Richtung Steinbacher Hohl abfahren öfters anhalten müssen damit es nicht kracht, eine Straßenschelle zur Verkehrsentschleunigung an diese Stelle wäre Hilfreich.
Die Fahrzeuge die aus Richtung Haingrabenstraße kommen und in den Kreisel einfahren sind oft viel zu schnell, mich wundert es das sich bis jetzt noch keine Unfälle ereignet haben, das Fahrzeuge die sich im Kreisel befinden und in Richtung Steinbacher Hohl abfahren öfters anhalten müssen damit es nicht kracht, eine Straßenschelle zur Verkehrsentschleunigung an diese Stelle wäre Hilfreich.
Steinbacher Hohl, dort ist eine 30er Zone, nicht ohne Grund, die wenigsten halten sich leider daran.